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Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Polizeigesetz des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 890) geändert worden ist, außer Kraft.
Artikel 24 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 11. Mai 2019 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller Der Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Thomas Schmidt Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Oliver Schenk
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