§ 36 Abs. 1 Nr. 4 SN-18195Aufgaben
Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten und
Art. 31 DSGVOVerordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer…
§ 68 BDSGBundesdatenschutzgesetz
Der Verantwortliche hat mit der oder dem Bundesbeauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben zusammenzuarbeiten.
Art. 26 JI-RLDie Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben…
§ 39 Abs. 1 Nr. 7 SN-18195Aufgaben
Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden, auch durch Informationsaustausch, und Leistung von Amtshilfe,