§ 15 Abs. 5 SächsDSDGSächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte unterliegt der Rechnungsprüfung durch den Sächsischen Rechnungshof, soweit hierdurch seine Unabhängigkeit im Sinne des…
§ 18 Abs. 5 DSG SL 2018Saarländisches Datenschutzgesetz Vom 16. Mai 2018*
Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz unterliegt der Rechnungsprüfung durch den Rechnungshof, soweit hierdurch ihre oder seine Unabhängigkeit im Sinne…
§ 10 Abs. 2 BDSGBundesdatenschutzgesetz
Die oder der Bundesbeauftragte unterliegt der Rechnungsprüfung durch den Bundesrechnungshof, soweit hierdurch ihre oder seine Unabhängigkeit nicht…
§ 16 Abs. 4 DSG SL 2018Saarländisches Datenschutzgesetz Vom 16. Mai 2018*
Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz ist bei der Ausübung ihrer oder seiner Aufgaben völlig unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Art. 52 Abs. 2 DSGVOVerordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Mitglied oder die Mitglieder jeder Aufsichtsbehörde unterliegen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Ausübung ihrer Befugnisse gemäß dieser Verordnung…