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Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist eine oberste Staatsbehörde mit Dienstsitz in Dresden.
Die Beamten und Beschäftigten beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten sind Beamte und Beschäftigte des Freistaates Sachsen.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist Vorgesetzter und oberste Dienstbehörde seiner Mitarbeiter.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ernennt und entlässt seine Beamten. Ihm obliegt auch die Einstellung und Entlassung seiner Beschäftigten. Die personelle und sachliche Ausstattung erfolgt im Rahmen der durch den Haushaltsgesetzgeber bewilligten Stellen und Mittel.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 41 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben und bei der Ausübung seiner Befugnisse nach diesem Gesetz völlig unabhängig. Er…
1Die Beamtinnen und Beamten bei der oder dem Landesbeauftragten für Datenschutz werden auf deren oder dessen Vorschlag durch die Präsidentin oder den…
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte kontrolliert im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 37 bei den öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen die Einhaltung…
In § 26 Absatz 3 Nummer 4 werden nach den Wörtern „nachgeordneten Behörden“ die Wörter „sowie den Sächsischen Datenschutzbeauftragten“ eingefügt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.