Gesetze
Gesetz wird geladen …
In § 17 Absatz 6 Satz 3 des Sächsischen Architektengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2017 (SächsGVBl. S. 102, 237), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 20 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 4 Absatz 2 und 3“ durch die Angabe „§ 4 Absatz 2“ ersetzt.
In § 17 Absatz 6 Satz 3 des Sächsischen Ingenieurgesetzes vom 10. Februar 2017 (SächsGVBl. S. 50), das durch Artikel 28 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 4 Absatz 2 und 3“ durch die Angabe „§ 4 Absatz 2“ ersetzt.
In Absatz 6 Satz 3 wird die Angabe „§ 19 Abs. 7“ durch die Wörter „§ 19 Absatz 7 Satz 2 und 3“ ersetzt.
In Absatz 2 werden die Wörter „nach § 65 Absatz 4 und 5 sowie § 66 Absatz 2 Satz 8 und 9 der Sächsischen Bauordnung“ durch die Wörter „nach den §§ 41b, 41d…
In Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 werden die Wörter „§ 40 Absatz 1 Nummer 2“ durch die Wörter „§ 40 Absatz 1 Satz 1“ ersetzt.
In Absatz 1 Nummer 6 wird die Angabe „§ 13 Absatz 2“ durch die Angabe „§ 13 Absatz 3“ ersetzt.
In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 86)“ durch die Wörter „Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 5.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.