Art. 2 Nr. 1 SN-20990Zweite Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen
§ 3 wird aufgehoben.
Art. 1 Abs. 5 Nr. 2 SN-16986Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung SMK
§ 2 wird aufgehoben.
Art. 2 Nr. 1 SN-16087Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Zuständigkeit im Bereich der Sport- und Denkmalförderung
§ 3 wird aufgehoben.
Art. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b SN-16087Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Zuständigkeit im Bereich der Sport- und Denkmalförderung
Nummer 5 wird aufgehoben.
Art. 1 SN-18028Fünfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung SMK
Die Förderzuständigkeitsverordnung SMK in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2017 (SächsGVBl. S. 425) wird wie folgt geändert: