Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
Gesetze

Gesetz wird geladen …
Art. 1 SN-18295 — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO) | Junoda