Art. 1 SN-18295 — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO) | Junoda
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Nutzungsrechte und Kosten für digitale Geobasisinformationen
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Art. 1 SN-18295
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