Art. 4 Abs. 1 HSchulZulRegG SL 2019Gesetz Nr. 1973 zur Regelung der Hochschulzulassung Vom 18. September 2019
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt Artikel 2 des Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame…
Art. 2 Abs. 2 SN-18640Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes
Gleichzeitig tritt Artikel 1 des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 16. April 2009…
Art. 2 Abs. 2 SN-17215Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
Der Tag, an dem der Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung nach seinem Artikel 19 Absatz 1 in Kraft tritt, ist durch die…
Art. 4 SN-17031Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Disziplinarrechts
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen vom 17. Juli…
Art. 4 Abs. 1 SN-9341Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem…