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Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 2. April 2020 in Kraft.
Gleichzeitig tritt Artikel 1 des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 16. April 2009 (SächsGVBl. S. 155) außer Kraft. Dresden, den 18. März 2020 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Sebastian Gemkow
Gleichzeitig tritt das Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 6. April 2017 (SächsGVBl. S. 185) außer Kraft.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Sächsische Juristenausbildungsgesetz vom 27. Juni 1991 (SächsGVBl. S. 224), das…
Artikel 1 Nummer 4 tritt hinsichtlich des Abschnitts 3 am 18. April 2020 in Kraft. Dresden, den 10. März 2020 Der Ministerpräsident Michael Kretschmer
Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft. Dresden, den 21. Dezember 2021 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael…
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.