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¹Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde bei der Staatskanzlei des Sitzlandes der Stiftung hinterlegt ist. ²Er findet erstmals auf das nach seinem Inkrafttreten unmittelbar nachfolgende Vergabeverfahren, frühestens jedoch auf das Vergabeverfahren zum Sommersemester 2020, Anwendung. ³Der Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 tritt mit Abschluss des Vergabeverfahrens außer Kraft, das dem Vergabeverfahren nach Satz 2 vorangeht.
Dieser Staatsvertrag kann von jedem Land durch schriftliche Erklärung gegenüber den übrigen vertragschließenden Ländern zum Schluss eines Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden.
¹Nach Außerkrafttreten dieses Staatsvertrages ist die Stiftung aufzulösen. ²Bedienstete, die nach Auflösung der Zentralstelle der Stiftung zugewiesen oder von dieser übernommen wurden und die nicht durch Kündigung entlassen werden können, sind nach Möglichkeit von den Ländern in geeignete Verwaltungsbereiche zu übernehmen. ³Die Vorschriften des Sitzlandes über die beamtenrechtlichen Folgen bei Auflösung von Behörden bleiben unberührt. ⁴Die Länder sind verpflichtet, dem Sitzland alle in Ausführung dieses Staatsvertrages entstehenden Aufwendungen für Verpflichtungen, die über das Ende dieses Staatsvertrages hinaus bestehen bleiben, anteilig nach Maßgabe des Königsteiner Schlüssels zu erstatten. ⁵Über die Verwendung des von der Stiftung von der Zentralstelle übernommenen Vermögens beschließen die Kultusministerkonferenz und die Finanzministerkonferenz der Länder mit einer Mehrheit von jeweils zwei Dritteln der Stimmen. Stuttgart, den 4. April 2019 Für das Land Baden-Württemberg Winfried Kretschmann Berlin, den 21. März 2019 Für das Land Bayern Markus Söder Berlin, den 21. März 2019 Für das Land Berlin Michael Müller Berlin, den 21. März 2019 Für das Land Brandenburg Dietmar Woidke Berlin, den 21. März 2019 Für die Freie Hansestadt Bremen Carsten Sieling Berlin, den 21. März 2019 Für die Freie und Hansestadt Hamburg Peter Tschentscher Wiesbaden, den 27. März 2019 Für das Land Hessen Volker Bouffier Berlin, den 21. März 2019 Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig Berlin, den 21. März 2019 Für das Land Niedersachsen Stephan Weil Berlin, den 21. März 2019 Für das Land Nordrhein-Westfalen Armin Laschet Berlin, den 21. März 2019 Für das Land Rheinland-Pfalz Malu Dreyer Berlin, den 21. März 2019 Für das Saarland Tobias Hans Berlin, den 21. März 2019 Für den Freistaat Sachsen Michael Kretschmer Berlin, den 21. März 2019 Für das Land Sachsen-Anhalt Reiner Haseloff Berlin, den 21. März 2019 Für das Land Schleswig-Holstein Daniel Günther Berlin, den 21. März 2019 Für das Land Thüringen Bodo Ramelow
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