Art. 2 SN-18012Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Sächsischen Wasserzuständigkeitsverordnung
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Sächsischen Wasserzuständigkeitsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung…
Art. 2 SN-21562Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Sächsischen Wasserzuständigkeitsverordnung
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Sächsischen Wasserzuständigkeitsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung…
Art. 2 SN-16623Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung Umwelt/Landwirtschaft
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Förderzuständigkeitsverordnung Umwelt/Landwirtschaft in der vom Inkrafttreten dieser…
Art. 2 SN-17639Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Sächsischen Jagdverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden…
§ 5 2. SächsRBGZweites Sächsisches Rechtsbereinigungsgesetz
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Zuständigkeitsregelungen, die von der Änderung der Zuständigkeit nach § 3 betroffen…