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Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Zuständigkeitsregelungen, die von der Änderung der Zuständigkeit nach § 3 betroffen sind, in der vom In-Kraft-Treten des § 3 an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur…
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Sächsischen Wasserzuständigkeitsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung…
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Sächsischen Wasserzuständigkeitsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung…
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Sächsischen Wasserzuständigkeitsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung…
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Förderzuständigkeitsverordnung Umwelt/Landwirtschaft in der vom Inkrafttreten dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.