SN-1866 — InhaltsübersichtGesetzSachsenArt. 1 SN-1866Gesetz zur Erleichterung der Sicherheitsneugründung von Zweckverbänden (Sicherheitsneugründungsgesetz – SiGrG)Gesetz zur Erleichterung der Sicherheitsneugründung von Zweckverbänden und zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über kommunale ZusammenarbeitArtikel 2 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).Artikel 2