Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
Gesetze

Gesetz wird geladen …
Art. 1 SN-18816 — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger – SächsAPORPfl) | Junoda