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§ 3 Abs. 2 der Verordnung des Ministerpräsidenten über die Ernennung der Beamten des Freistaates Sachsen (Ernennungsverordnung – ErnVO) vom 2. Dezember 1994 (SächsGVBl. S. 1650) wird wie folgt geändert:
Nummer 1 erhält folgende Fassung: „1. bei den Gerichten die Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes bis einschließlich Besoldungsgruppe A 13 jeweils vom Präsidenten des Oberlandesgerichts, vom Präsidenten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, vom Präsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts, vom Präsidenten des Sächsischen Landessozialgerichts und vom Präsidenten des Sächsischen Finanzgerichts,“.
Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. bei den Staatsanwaltschaften die Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 vom Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen,“.
Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: „3. bei den Justizvollzugsanstalten, der Justizschule des Freistaates Sachsen und dem Justizvollzugskrankenhaus die Beamten des einfachen und mittleren Dienstes bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 9 vom jeweiligen Behördenleiter,“.
Die bisherige Nummer 3 wird die neue Nummer 4.
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13“ durch die Angabe „der…
Die Nummern 3 und 4 werden die Nummern 2 und 3.
In § 38 Abs. 1 Nr. 1 wird die Angabe „(§§ 39 bis 47)“ durch die Angabe „(§ 19a Abs. 6, §§ 39 bis 47, § 140 Satz 1)“ ersetzt.
In § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 2 der Ernennungsverordnung vom 2. Dezember 1994 (SächsGVBl. S. 1650), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 16. September…
Die Paragraphenbezeichnung „§ 40 Nr. 2 und 3“ wird durch die Angabe „§ 40 Abs. 1 Nr. 2 und 3“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.