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Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Städte Marienberg, Jöhstadt, Kurort Oberwiesenthal sowie der Gemeinden Bärenstein, Crottendorf, Königswalde, Mildenau und Sehmatal im Landkreis Erzgebirgskreis werden als Hochwasserentstehungsgebiet festgesetzt.
Das Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Zschopau – Teilgebiet 1“.
Mit Festsetzung gelten für das Verordnungsgebiet die Einschränkungen und Verbote des § 76 Absatz 2 bis 5 des Sächsischen Wassergesetzes.
Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Städte Johanngeorgenstadt, Eibenstock, Lauter-Bernsbach, Schwarzenberg/Erzgebirge, Grünhain-Beierfeld,…
Die in § 2 beschriebene Fläche auf dem Gebiet der Städte Schirgiswalde-Kirschau und Wilthen und der Gemeinden Neukirch/Lausitz, Schmölln-Putzkau, Sohland a. d.…
Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Gemeinden Gohrisch, Reinhardtsdorf-Schöna und Rosenthal-Bielatal im Landkreis Sächsische…
Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Städte Altenberg, Dippoldiswalde und Glashütte sowie der Gemeinden Hartmannsdorf-Reichenau,…
Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Städte Klingenthal, Markneukirchen, Schöneck/Vogtland sowie der Gemeinde Grünbach im Landkreis Vogtlandkreis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.