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Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Städte Klingenthal, Markneukirchen, Schöneck/Vogtland sowie der Gemeinde Grünbach im Landkreis Vogtlandkreis werden als Hochwasserentstehungsgebiet im Sinne des § 76 Absatz 1 des Sächsischen Wassergesetzes festgesetzt.
Das Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Zwota“.
Mit Inkrafttreten der Verordnung gelten für das Verordnungsgebiet die Einschränkungen und Verbote des § 76 Absatz 2 bis 5 des Sächsischen Wassergesetzes.
Mit Inkrafttreten der Verordnung gelten im Hochwasserentstehungsgebiet die Gebote, Verbote und Einschränkungen des § 76 Absatz 2 bis 5 des Sächsischen…
Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Städte Johanngeorgenstadt, Eibenstock, Lauter-Bernsbach, Schwarzenberg/Erzgebirge, Grünhain-Beierfeld,…
Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Gemeinden Gohrisch, Reinhardtsdorf-Schöna und Rosenthal-Bielatal im Landkreis Sächsische…
Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Städte Marienberg, Jöhstadt, Kurort Oberwiesenthal sowie der Gemeinden Bärenstein, Crottendorf, Königswalde,…
Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Städte Altenberg, Dippoldiswalde und Glashütte sowie der Gemeinden Hartmannsdorf-Reichenau,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.