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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 21 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 15. Juli 1994 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident In Vertretung Heinz Eggert Der Staatsminister des Innern Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie In Vertretung Heinz Eggert Der Staatsminister des Innern
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