Art. 2 Abs. 2 SN-3394Gesetz zum Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. Das vorstehende Gesetz…
Art. 6In Abs. 1 SN-4022Gesetz zur Änderung des Verwaltungskostenrechts im Freistaat Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist.
Art. 2 Abs. 2 SN-3142Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg
Der Tag, an dem der Vertrag in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt…
Art. 5In Abs. 1 SN-2499Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
Art. 4 Abs. 2 SN-4080Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Sachsen
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 27 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. Das vorstehende…