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Die Anstalt gibt sich nach Maßgabe dieses Staatsvertrages eine Satzung. Die Satzung und deren Änderungen sind im Verkündungsblatt des Sitzlandes zu veröffentlichen.
Die Anstalt gibt sich nach Maßgabe dieses Staatsvertrages eine Satzung. Die Satzung und deren Änderungen sind im Verkündungsblatt des Sitzlandes zu…
Die Anstalt gibt sich nach Maßgabe dieses Staatsvertrages eine Satzung. Die Satzung ist einstimmig zu beschließen. Die Satzung und deren Änderungen sind im…
Die Anstalt gibt sich nach Maßgabe dieses Staatsvertrages eine Satzung. Die Satzung ist einstimmig zu beschließen. Die Satzung und deren Änderungen sind im…
Wird der Glücksspielstaatsvertrag nach Artikel 2 Abs. 1 des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages gegenstandslos, ist dies von der Sächsischen…
Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach dessen Artikel 2 Absatz 1 wird im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gegeben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.