§ 27g GlüStV 2021Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)1) Vom 29. Oktober 2020
Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Art. 5 SN-21222Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
§ 5 GKDZ-StV SNStaatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts
Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
§ 27a Abs. 2 GlüStV 2021Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)1) Vom 29. Oktober 2020
Die Anstalt trägt den Namen „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“.