§ 5 GKDZ-StV SNStaatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts
Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Art. 5 BFSGAufgStVtr SLStaatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Vom 25. Oktober 2024 bis 5. März 2025
Die Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Art. 5 SN-21222Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
§ 5 Abs. 1 KredAnstWiAGGesetz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Organe der Anstalt sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.