§ 27n GlüStV 2021Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)1) Vom 29. Oktober 2020
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Anstalt gelten die im Sitzland anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Art. 11 SN-21222Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Anstalt gelten die im Sitzland anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Art. 11 BFSGAufgStVtr SLStaatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Vom 25. Oktober 2024 bis 5. März 2025
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Anstalt gelten die im Sitzland anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
§ 12 Abs. 2 GKDZ-StV SNStaatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts
Verarbeitet die Anstalt personenbezogene Daten im Auftrag, gelten die Vorschriften über den Datenschutz in dem Auftrag gebenden Land. Die oder der…
Art. 1 Nr. 2 Buchst. b SN-19637Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Der Anstalt nach § 27a können gespeicherte Daten sowie Abfrage- und Zugriffsdaten übermittelt werden, soweit dies…