§ 29 Abs. 1 SächsGleiGSächsisches Gleichstellungsgesetz
In einem alle zwei Jahre dem Landtag vorzulegenden Bericht über die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung…
§ 4 Abs. 3 BGleiGGesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes
Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, die Dienstvereinbarungen der Dienststellen sowie die Satzungen, Verträge und Vertragsformulare der…
§ 62 Nr. 5 BPersVGBundespersonalvertretungsgesetz
die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern sowie Benachteiligungen von Menschen, die sich keinem dieser Geschlechter…
Art. 6 Abs. 3 32016D1351BESCHLUSS (EU) 2016/1351 DES RATES vom 4. August 2016 über das Statut der Bediensteten der Europäischen Verteidigungsagentur und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/676/EG
Die Agentur legt nach Rücksprache mit der Personalvertretung die Maßnahmen und Aktionen fest, die zur Chancengleichheit von Männern und Frauen in den unter…
§ 3 Abs. 2 SächsGleiGSächsisches Gleichstellungsgesetz
Alle Bediensteten, insbesondere solche mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben, haben die Zielsetzungen dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Die Förderung der…