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Die Sächsische Klassenbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2017 (SächsGVBl. S. 384) wird wie folgt geändert:
In § 3 werden die Wörter „mit Migrationshintergrund“ durch ein Komma und die Wörter „deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist,“ ersetzt.
In § 4 Absatz 2 wird das Wort „Grundschulen“ jeweils durch die Wörter „Grund- und Gemeinschaftsschulen“ ersetzt.
Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.