§ 5 SaFoG SNSachsenfonds-Gesetz
Der Fondsverwalter erstellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan. Das Wirtschaftsjahr ist das Haushaltsjahr. Der Wirtschaftsplan enthält alle im…
§ 5 Abs. 1 SN-17934Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“
Der Fondsverwalter erstellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan. Das Wirtschaftsjahr ist das Haushaltsjahr. Der Wirtschaftsplan enthält alle im…
§ 5 Abs. 2 SN-13855Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Sachsen 2013“
Der Wirtschaftsplan ist beginnend mit dem Haushaltsjahr 2015 dem Staatshaushaltsplan für das jeweilige Haushaltsjahr als Anlage beizufügen.
§ 5 Abs. 1 SächsCorBGSächsisches Coronabewältigungsfondsgesetz
Der Fondsverwalter erstellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan. Das Wirtschaftsjahr ist das Haushaltsjahr. Der Wirtschaftsplan enthält alle im…
§ 5 Abs. 2 SN-16745Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“
Der Wirtschaftsplan ist beginnend mit dem Haushaltsjahr 2017 dem Staatshaushaltsplan für das jeweilige Haushaltsjahr als Anlage beizufügen.