§ 5 SaFoG SNSachsenfonds-Gesetz
Der Fondsverwalter erstellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan. Das Wirtschaftsjahr ist das Haushaltsjahr. Der Wirtschaftsplan enthält alle im…
§ 5 Abs. 1 SN-19159Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen“
Der Fondsverwalter erstellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan. Das Wirtschaftsjahr ist das Haushaltsjahr. Der Wirtschaftsplan enthält alle im…
§ 5 Abs. 2 SN-16745Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“
Der Wirtschaftsplan ist beginnend mit dem Haushaltsjahr 2017 dem Staatshaushaltsplan für das jeweilige Haushaltsjahr als Anlage beizufügen.
§ 5 Abs. 1 SächsCorBGSächsisches Coronabewältigungsfondsgesetz
Der Fondsverwalter erstellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan. Das Wirtschaftsjahr ist das Haushaltsjahr. Der Wirtschaftsplan enthält alle im…
§ 5 Abs. 2 SN-17957Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“
Der Wirtschaftsplan ist dem Staatshaushaltsplan in dem jeweiligen Haushaltsjahr als Anlage beizufügen.