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Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt kann den Wortlaut des Landesblindengeldgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Landesblindengeldgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Landesblindengeldgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches in der vom…
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches in der vom 1. Januar…
Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt kann den Wortlaut des Sächsischen Gesundheitsdienstgesetzes in der vom Inkrafttreten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.