Art. 1 Nr. 2 Buchst. a SN-2760Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums der Jusitz zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung BBergG und der Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Bergwerkseigentum
In Absatz 1 werden die Worte „des Bundesberggesetzes“ durch die Angabe „BBergG“ ersetzt.
Art. 1 Satz 2 Nr. 3 SN-2819Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und der Verordnung über Feldes- und Förderabgaben
§ 145 Abs. 1 Nr. 14 BBergG, soweit die zu erteilende Auskunft der Wahrnehmung der Aufgaben dient, für die das Oberbergamt nach einer aufgrund des BBergG…
Art. 5 Nr. 1 Buchst. c SN-2415Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Anpassung von Zuständigkeiten an geändertes Landesrecht
In Absatz 6 werden die Wörter „Oberbergamt oder dem Bergamt“ durch die Wörter „Sächsischen Oberbergamt“ ersetzt.
Art. 5In SN-1915Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung von Rechtsverordnungen im Bereich der Sächsischen Bergverwaltung nach In-Kraft-Treten des Sächsischen Verwaltungsmodernisierungsgesetzes
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 23. Mai 2004 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit…
§ 3 Abs. 2 ABBergZustV SL 2009Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach der Allgemeinen Bundesbergverordnung Vom 3. Juni 2009
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach der Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche (Allgemeine…