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Die Sächsische Studienplatzvergabeverordnung vom 15. Juni 2020 (SächsGVBl. S. 300), die zuletzt durch die Verordnung vom 28. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 182) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den Anlagen 5 bis 7 gestrichen.
§ 23 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Bis einschließlich des Vergabeverfahrens zum Wintersemester 2022/2023 werden in den Quoten nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 des Staatsvertrags nur Kriterien berücksichtigt, die für das Wintersemester bis zum 15. Juli feststehen.“
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „Sommersemester 2022“ durch die Angabe „Wintersemester 2022/2023“ ersetzt.
Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.
Absatz 3 wird aufgehoben.
Absatz 4 wird Absatz 3 und die Angabe „Sommersemester 2022“ wird durch die Angabe „Wintersemester 2022/2023“ ersetzt.
Die Anlagen 5 bis 7 werden aufgehoben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.