Art. 2 SN-19818Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen KommunenÄnderung des Sächsischen FinanzausgleichsgesetzesZitatstelleIn Satz 5 werden die Wörter „Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408)“ durch die Wörter „Artikel 12 des Gesetzes…Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes
Art. 5 SN-19818Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen KommunenÄnderung des Sächsischen InvestitionskraftstärkungsgesetzesZitatstelleIn § 3 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782)“ durch die Wörter „Artikel 1 des Gesetzes…Änderung des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes
Art. 6 SN-19818Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen KommunenÄnderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“ZitatstelleIn Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782)“ durch die Wörter „Artikel 1 des Gesetzes…Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“
Art. 9 SN-19818Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen KommunenInkrafttreten, AußerkrafttretenZitatstelleArtikel 1 tritt am Tag des Inkrafttretens des Finanzausgleichsmassengesetzes 2025/2026, jedoch nicht…Inkrafttreten, Außerkrafttreten