Art. 4 SN-17811Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Umsetzung des Sächsischen Schulgesetzes für den Bereich der Berufsschule und des Beruflichen Gymnasiums sowie zur Änderung der staatlichen Anerkennung von Berufsschulen
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schulordnung Berufsschule vom 21. August 2006 (SächsGVBl. S. 446), die…
Art. 6 SN-21009Verordnung des Staatsministeriums für Kultus sowie des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Aktualisierung berufsbezogener Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schulordnung Berufliche Gymnasien in der Fassung der Bekanntmachung vom…
Art. 4 SN-17368Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Neuregelung der Fachschule im Freistaat Sachsen und zur Änderung weiterer Schulordnungen
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schulordnung Fachschule vom 2. Dezember 2009 (SächsGVBl. S. 644), die…
Art. 6 SN-20002Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften über die schulische Bildung und Prüfung an allgemeinbildenden Gymnasien
Diese Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), die…