§ 25 Abs. 2 SN-2005Verwaltungseinheit Penig
Zwischen der Stadt Penig als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Langensteinbach ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 12 Abs. 2 SN-2005Verwaltungseinheit Seiffen/Erzgeb.
Zwischen der Gemeinde Seiffen/Erzgeb. als erfüllender Gemeinde sowie den Gemeinden Deutschneudorf und Heidersdorf ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu…
§ 9 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Gemeinden Beiersdorf und Reinersdorf werden in die Gemeinde Ebersbach eingegliedert.
§ 15 Abs. 1 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Ebersdorf wird in die Stadt Löbau eingegliedert.
§ 10 SN-2005Verwaltungseinheit Marienberg
Zwischen der Stadt Marienberg als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Pobershau ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.