§ 15 Abs. 1 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Ebersdorf wird in die Stadt Löbau eingegliedert.
§ 22 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der Stadt Döbeln als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Ebersbach ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 24 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinden Friedrichsgrün, Reinsdorf und Vielau werden zur Gemeinde Reinsdorf vereinigt.
§ 17 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinden Neueibau und Walddorf werden in die Gemeinde Eibau eingegliedert.
§ 25 Abs. 1 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Gemeinde Döbrichau wird in die Gemeinde Beilrode eingegliedert.