§ 39 Abs. 2 SN-2005Verwaltungseinheit Hohenstein-Ernstthal
Aus der Stadt Oberlungwitz werden von der Gemarkung Oberlungwitz in die Große Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal eingegliedert:
§ 12 Abs. 1 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Eulowitz wird in die Gemeinde Großpostwitz/O.L. eingegliedert.
§ 4 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Zwischen der Großen Kreisstadt Oelsnitz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl. ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu…
§ 7 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinde Wernitzgrün wird in die Gemeinde Erlbach eingegliedert.
§ 29 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinde Leubnitz wird in die Große Kreisstadt Werdau eingegliedert.