§ 48 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Die Gemeinde Neuwürschnitz wird in die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. eingegliedert.
§ 23 Abs. 2 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der Gemeinde Ostrau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 3 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Gemeinde Nünchritz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Diesbar-Seußlitz und Glaubitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.