Art. 1 Abs. 2 SN-1324Gesetz zum Abkommen über Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Art. 2 Abs. 1 SN-2066Gesetz zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Art. 1 SN-17386Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Dem in Berlin und Potsdam am 15. Dezember 2011 unterzeichneten Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für…
Art. 1 Abs. 1 SN-21345Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Dem am 12. Mai 2025 von den Ländern unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird…
Art. 2 Abs. 2 SN-2051Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben. Das vorstehende Gesetz…