Art. 1 Abs. 2 SN-1766Gesetz zu dem Abkommen vom 13. März 2003 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Art. 2 Abs. 1 SN-2206Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 1 Abs. 2 SN-3716Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrenstoffrechts
Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Art. 2 Abs. 1 SN-2062Gesetz über den Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages vom 17. Dezember 1992 über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 2 SN-1766Gesetz zu dem Abkommen vom 13. März 2003 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben. Das vorstehende Gesetz wird…