Art. 2 Abs. 1 SN-2062Gesetz über den Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages vom 17. Dezember 1992 über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-2212Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-2220Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 2 SN-2641Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Sachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende…
Art. 2 Abs. 1 SN-12436Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.