Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig treten außer Kraft
das Gesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, des Vorläufigen Tabakgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes im Freistaat Sachsen vom 25. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 62), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 21 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, und
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Übertragung der Zuständigkeit im Futtermittel- und Verfütterungsverbotsrecht vom 16. Februar 2011 (SächsGVBl. S. 61).
Dresden, den 20. März 2024 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Der Staatsminister des Innern Armin Schuster Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt In Vertretung Martin Dulig Staatsminister
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.