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Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz vom 12. Juli 2012 (SächsGVBl. S. 397), das zuletzt durch das Gesetz vom 6. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 466) geändert worden ist, außer Kraft. Dresden, den 20. März 2024 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt In Vertretung Martin Dulig Staatsminister
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