§ 23 Abs. 2 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der Gemeinde Ostrau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 2 SN-2096Verwaltungseinheit Pulsnitz
Die Gemeinde Ohorn hat mit der Stadt Pulsnitz und den Gemeinden Großnaundorf, Lichtenberg und Steina den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende…
§ 12 Abs. 2 SN-2096Verwaltungseinheit Großpostwitz/O.L.
Zwischen der Gemeinde Großpostwitz/O.L. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Obergurig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.