§ 25 Abs. 1 SN-1260Verwaltungseinheit Beilrode
Die Gemeinde Döbrichau wird in die Gemeinde Beilrode eingegliedert.
§ 21 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Oybin hat mit der Gemeinde Olbersdorf und den Gemeinden Bertsdorf-Hörnitz und Jonsdorf den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende…
§ 12 Abs. 1 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Eulowitz wird in die Gemeinde Großpostwitz/O.L. eingegliedert.
§ 2 SN-1260Verwaltungseinheit Delitzsch
Zwischen der Stadt Delitzsch als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Döbernitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 4 Abs. 1 SN-1260Verwaltungseinheit Krostitz
Die Gemeinde Kletzen-Zschölkau wird in die Gemeinde Krostitz eingegliedert.