§ 42 Abs. 2 SN-2096Neubildung und Erweiterung von Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbänden
Absatz 1 gilt entsprechend, soweit sich nach den Bestimmungen dieses Gesetzes Gemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft oder einem Verwaltungsverband…
§ 71 Abs. 3 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Die Gemeinden, auf die dieses Gesetz Anwendung findet, können auch nach dem 1. Januar 1999 nach Maßgabe der Bestimmungen des Sächsischen Gesetzes über kommunale…
§ 52 Abs. 3 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Gemeinden, auf die dieses Gesetz Anwendung findet, können auch nach dem 1. Januar 1999 nach Maßgabe der Bestimmungen des Sächsischen Gesetzes über kommunale…
§ 52 Abs. 3 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinden, auf die dieses Gesetz Anwendung findet, können auch nach dem 1. Januar 1999 nach Maßgabe der Bestimmungen des Sächsischen Gesetzes über kommunale…
§ 50 Abs. 3 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Gemeinden, auf die dieses Gesetz Anwendung findet, können auch nach dem 1. Januar 1999 nach Maßgabe der Bestimmungen des Sächsischen Gesetzes über kommunale…