§ 19 Eingliederungsgesetz Dresden SNEingliederungsgesetz Dresden
Die §§ 2, 4, 9, 10, 12 bis 15 und 17 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft. §…
§ 9 Abs. 1 Eingliederungsgesetz Dresden SNEingliederungsgesetz Dresden
Für das Gebiet jeder gemäß § 1 Abs. 1 einzugliedernden Gemeinde ist eine Ortschaftsverfassung einzuführen, wenn nicht die jeweilige Gemeinde innerhalb von drei…
§ 17 Abs. 1 Eingliederungsgesetz Dresden SNEingliederungsgesetz Dresden
Die in § 1 genannten Gemeinden können die in diesem Gesetz bestimmten Gemeindeeingliederungen und Gemeindeteileingliederungen gemäß den §§ 8 und 9 SächsGemO…
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Eingliederungsgesetz Dresden SNEingliederungsgesetz Dresden
die Vereinbarungen von den beteiligten Gemeinden hinsichtlich des gebietlichen Umfanges vollzogen worden sind, es sei denn, daß die Gebietsänderung zwischen dem…
§ 19 Eingliederungsgesetz Zwickau SNEingliederungsgesetz Zwickau
Die §§ 3, 5, 9, 10, 12 bis 15 und 17 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft. §…