§ 19 Eingliederungsgesetz Zwickau SNEingliederungsgesetz Zwickau
Die §§ 3, 5, 9, 10, 12 bis 15 und 17 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft. §…
§ 9 Abs. 1 Eingliederungsgesetz Zwickau SNEingliederungsgesetz Zwickau
Für das Gebiet jeder gemäß § 1 Nr. 1 bis 4 einzugliedernden Gemeinde ist eine Ortschaftsverfassung einzuführen, wenn nicht die jeweilige Gemeinde innerhalb von…
§ 17 Abs. 1 Eingliederungsgesetz Zwickau SNEingliederungsgesetz Zwickau
Die in § 1 genannten Gemeinden können die in diesem Gesetz bestimmten Gemeindeeingliederungen und Gemeindeteileingliederungen gemäß den §§ 8 und 9 SächsGemO…
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Eingliederungsgesetz Zwickau SNEingliederungsgesetz Zwickau
die Vereinbarungen von den beteiligten Gemeinden hinsichtlich des gebietlichen Umfanges vollzogen worden sind, es sei denn, daß die Gebietsänderung zwischen dem…
§ 5 Abs. 2 Eingliederungsgesetz Zwickau SNEingliederungsgesetz Zwickau
Absatz 1 gilt entsprechend für die Regelung der Rechtsfolgen der Gebietsänderung und die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Zwickau und den in § 1 Nr. 5 bis…