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Gesetze

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Art. 1 SN-21005 — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Vorbereitungsdienste und Prüfungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei – SächsAPOPol) | Junoda