Art. 2 Abs. 6 SN-10413Gesetz zur Modernisierung der Ausbildung an den internen Fachhochschulen im Freistaat Sachsen
Zur Wahrung der im Hochschulwesen gebotenen Einheitlichkeit kann das Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung die Bezeichnung der Hochschulgrade nach…
Art. 4 Satz 2 Nr. 4 SN-17133Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst sowie für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung und Sozialversicherung im Freistaat Sachsen und weiterer Vorschriften
In § 3 werden die Wörter „der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen“ gestrichen.
Art. 9 Nr. 3 SN-12604Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen
In § 17 Abs. 5 wird die Angabe „SächsHSG“ durch die Angabe „SächsHSFG“ ersetzt.
Art. 4 Nr. 3 Buchst. b SN-10836Gesetz zur Änderung sächsischer Gesetze infolge der Neufassung des Sächsischen Hochschulgesetzes
Die Wörter „Fachhochschule für Polizei Sachsen“ werden durch die Angabe „Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)“ ersetzt.
Art. 1 Abs. 4 Nr. 17 Buchst. d SN-10933Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung beamtenrechtlicher Verordnungen
Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und in Satz 2 werden die Wörter „Fachhochschule für Polizei Sachsen“ durch die Wörter „Hochschule der Sächsischen Polizei…