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Wurde die Berufsqualifikation in einem Mitgliedstaat erworben oder anerkannt, kann die zuständige Stelle einen partiellen Zugang zum Beruf der Erzieherin, des Erziehers, der Heilerziehungspflegerin oder des Heilerziehungspflegers unter folgenden Voraussetzungen gewähren:
die antragstellende Person ist im Herkunftsmitgliedstaat ohne Einschränkung qualifiziert, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, für die bei der zuständigen Stelle ein partieller Zugang begehrt wird,
die im Herkunftsmitgliedstaat rechtmäßig ausgeübte Tätigkeit weicht von der Tätigkeit als Erzieherin, Erzieher, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger hinsichtlich der Ausbildungsstruktur und -inhalte so sehr ab, dass diese Unterschiede nur durch eine erfolgreich absolvierte Ausbildung an der Fachschule ausgeglichen werden könnten, und
die im Herkunftsmitgliedstaat ausgeübte Berufstätigkeit lässt sich objektiv von den das Berufsbild prägenden Tätigkeiten trennen.
Wird ein partieller Zugang gewährt, ist die Berufstätigkeit unter der im Ausbildungsstaat erworbenen Berufsbezeichnung auszuüben. Der partielle Zugang kann verweigert werden, wenn dies durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.
der Berufsangehörige ist ohne Einschränkung qualifiziert, im Herkunftsmitgliedstaat die berufliche Tätigkeit auszuüben, für die im Aufnahmemitgliedstaat ein…
Abweichend von Absatz 1 wird partieller Zugang zu einem Beruf im Aufnahmemitgliedstaat unter den in Artikel 4f genannten Bedingungen gewährt.
Wird ein partieller Zugang gewährt, ist die Berufstätigkeit unter der im Ausbildungsstaat erworbenen Berufsbezeichnung auszuüben. Der partielle Zugang kann…
die oder der Berufsangehörige ohne Einschränkung qualifiziert ist, im Herkunftsmitgliedstaat die berufliche Tätigkeit auszuüben, für die im Freistaat Sachsen…
der Berufsangehörige ohne Einschränkung qualifiziert ist, im Herkunftsmitgliedstaat die berufliche Tätigkeit auszuüben, für die im Freistaat Sachsen ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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