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Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt den Tag bekannt, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt. Dresden, den 23. April 2025 Der Landtagspräsident Alexander Dierks Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping
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